CG LYMPHA: FACHKLINIK FÜR Lipödem und Lymphödem

Liposuktion bei Lipödem
künftig Kassenleistung!

Nach langem Ringen ist es nun offiziell: Die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems wird künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – nicht mehr nur im fortgeschrittenen Stadium III, sondern auch in den Stadien I und II, sofern definierte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein längst überfälliger Schritt, der vielen Betroffenen neue Hoffnung gibt. Gleichzeitig markiert er aber auch den Beginn eines komplexen und teils belastenden Prüfverfahrens, das weit entfernt ist von einer unkomplizierten Versorgung.

Die 5 wichtigsten Punkte vorab:

  • Kostenübernahme in allen Stadien: Die Krankenkassen übernehmen die Liposuktion nun auch bei Stadium I und II – nicht mehr nur ab Stadium III.
  • Strengere medizinische Kriterien: Eine konservative Therapie (z. B. Kompression, Lymphdrainage) muss über mindestens 6 Monate erfolglos durchgeführt worden sein. Die Diagnose erfolgt im 4-Augen-Prinzip.
  • BMI- und WHtR-Grenzwerte: Bei erhöhtem Gewicht ist ein individuelles Therapiekonzept notwendig. BMI < 32: Keine weiteren Auflagen BMI 32–35: WHtR (Taille-Körpergröße-Verhältnis) ≤ 0,5 bzw. ≤ 0,6 ab 60 Jahren BMI > 35: Keine OP – zunächst Adipositas-Therapie erforderlich
  • Die Diagnose muss zunächst durch einen Facharzt für Dermatologie oder Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie, Angiologie oder Physikalische & Rehabilitative Medizin erfolgen.
  • Eine OP-Indikation kann frühestens nach 6 Monaten gestellt werden. In dieser Zeit sind eine konservative Therapie (Kompression und Lymphdrainage) sowie ein stabiles Körpergewicht erforderlich.Offene Fragen zur Umsetzung: Derzeit fehlen noch Regelungen zur Abrechnung. Eine endgültige Umsetzung wird frühestens Anfang 2026 erwartet.

Neue G-BA Regelung im Überblick

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 eine entscheidende Änderung für die Behandlung von Lipödem-Patientinnen beschlossen: Die Liposuktion bei Lipödem wird unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Liposuktion nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Fachärztlich bestätigte Diagnose 
  • 6 Monate konservative Therapie ohne ausreichende Wirkung (z. B. Kompression, Lymphdrainage)
  • Keine Gewichtszunahme während der konservativen Behandlung
Mediziner in OP-Kleidung untersuchte Patientenbeine auf OP-Tisch; weiß gekachelter Raum mit medizinischer Ausrüstung im Hintergrund.
Die Kostenübernahme der Krankenkasse ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

BMI- und WHtR-Grenzwerte im Detail

BMI-WertVoraussetzung
Unter 32Keine weiteren Maßnahmen erforderlich
32-35Waist-to-Height-Ratio  ≤ 0,5 (bzw. ≤ 0,6 ab 60 Jahren) + ärztliches Therapiekonzept
Über 35Keine Liposuktion möglich – zuerst Gewichtsreduktion durch Adipositas-Therapie


Bei einem BMI zwischen 32 und 35 wird zusätzlich auf die Waist-to-Height-Ratio, das Verhältnis von Taille zu Körpergröße, geachtet. Der Grenzwert liegt bei unter 0,5. Ab 50 Jahren ist ein Grenzwert von 0,6 erlaubt.

Besonders für Patientinnen mit Lipödem im Stadium III kann der BMI ein Ausschlusskriterium darstellen – trotz dringendem OP-Bedarf.

Wer diagnostiziert zukünftig das Lipödem?

Zunächst ist eine Diagnose eines Facharztes, z.B. für Angiologie, Dermatologie oder Phlebologie, erforderlich. Erst nach Ablauf der sechsmonatigen konservativen Therapie (Kompression und Lymphdrainage), ohne Erfolg, darf die Indikation für eine Liposuktion gestellt werden. 

Gleichzeitig muss das Körpergewicht stabil bleiben, da eine Gewichtszunahme den gesamten Anspruch auf die OP gefährden kann.

 

Neu und umstritten ist das verpflichtende 4-Augen-Prinzip.

Für Betroffene bedeutet das vor allem eines: zusätzliche Hürden. Neben langen Wartezeiten auf Facharzttermine sind eine eng dokumentierte Vorbehandlung über sechs Monate sowie bei Adipositas zusätzliche Nachweise wie ein ärztlich begleitetes Therapiekonzept, BMI- und WHtR-Werte erforderlich. Die bürokratischen Anforderungen sind hoch, der Weg zur Operation bleibt lang und belastend.

Wer darf Liposuktionen bei Lipödem durchführen?

Die Anforderungen an Operateurinnen und Operateure wurden gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich abgeschwächt. Vorgesehen war ursprünglich eine Mindestzahl von 50 eigenverantwortlich durchgeführten Liposuktionen – ein sinnvolles Kriterium zur Qualitätssicherung. In der finalen G-BA-Regelung wurde die Regelung erweitert: Ärztinnen und Ärzte müssen nun vor erstmaliger Durchführung der Methode Erfahrung nachweisen, entweder durch mindestens 50 selbstständig durchgeführte Liposuktionen bei Lipödem vor Inkrafttreten des Beschlusses oder durch mindestens 20 Liposuktionen innerhalb von zwei Jahren unter Anleitung einer bereits erfahrenen Anwenderin oder eines erfahrenen Anwenders. Zur Anleitung berechtigt sind nur diejenigen, die die Liposuktion beim Lipödem selbstständig in 50 oder mehr Fällen durchgeführt haben. Damit reichen nun bereits 20 Eingriffe unter Anleitung, während die ursprüngliche Mindestzahl von 50 eigenständigen Eingriffen entfällt.

Wie geht es jetzt weiter?

Bevor die neue Regelung tatsächlich greifen kann, durchläuft sie zunächst eine zweimonatige Prüffrist im Bundesgesundheitsministerium. Zugleich fehlt bislang eine zentrale Voraussetzung für die praktische Umsetzung: eine passende EBM-Abrechnungsziffer für ambulant durchgeführte Liposuktionen.

Damit bleibt die Regelung vorerst Theorie. Eine verbindliche und flächendeckende Umsetzung ist frühestens Anfang 2026 realistisch – kostbare Zeit, in der Betroffene auf notwendige Eingriffe warten müssen.

Unabhängig von der neuen Kassenregelung bietet die CG LYMPHA weiterhin Liposuktionen für Privatzahlerinnen an. Patientinnen, die nicht auf die Umsetzung warten möchten oder bei denen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt sind, können sich weiterhin als Selbstzahlerinnen behandeln lassen – mit den höchsten medizinischen Standards und umfassender individueller Beratung.

Sie haben noch weitere Fragen oder fühlen sich unsicher? Unser Team der CG LYMPHA steht Ihnen gerne zur Seite und hilft Ihnen, einen besseren Überblick zu den Änderungen zu erhalten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – wir sind gerne für Sie da!

Eingangsbereich - Eingangstür der CG Lympha Fachklinik - Logo auf einer Glastür

Fazit: Ein wichtiger Schritt mit Hürden!

Die Entscheidung, Liposuktionen bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernehmen zu lassen, ist zweifellos ein Fortschritt – insbesondere, weil nun auch Patientinnen in früheren Stadien grundsätzlich Zugang zur operativen Behandlung erhalten. Doch dieser Fortschritt hat seinen Preis: Neue Hürden, strengere Vorgaben und ein aufwendiges Genehmigungsverfahren relativieren die anfängliche Erleichterung deutlich.

Das Team der CG LYMPHA steht daher in engem Austausch mit den zuständigen Stellen, um betroffene Patientinnen bestmöglich durch das komplexe Verfahren zu begleiten. Um Ihnen auch zukünftig zur Seite zu stehen, prüfen wir die Abrechnungsmodalität mit den Krankenkassen, damit wir sowohl selbst zahlende Patientinnen als auch Kassenpatientinnen weiterhin professionell beraten und behandeln können.

Autor: Dr. med. David Benjamin Christel

Studium an der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Univestität zu Göttingen.

Als erfahrener Operateur und Experte in lymphologischer Diagnostik ist Dr. Christel für die Lipödem-/Lymphödem-Sprechstunde und die operative Therapie in der CG LYMPHA zuständig.

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