Die Voraussetzungen für Ärztinnen und Arzt wurden im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen maßgeblich gelockert. Geplant war zunächst, dass mindestens 50 Liposuktionen eigenständig durchgeführt werden müssen, was ein sinnvolles Maß zur Sicherstellung der Behandlungsqualität darstellt. In der endgültigen Regelung des G-BA genügt nun eine Anzahl von mindestens 20 Eingriffen innerhalb von zwei Jahren, auch wenn diese nur unter Anleitung und nicht in eigenständiger Verantwortung erfolgt sind.
Die Operateure der CG LYMPHA erfüllen diese fachlichen Anforderungen und gehen in vielen Punkten darüber hinaus. Die Liposuktion bieten wir dennoch bewusst nicht als Kassenleistung an: Die aktuelle Vergütungsstruktur ermöglicht aus unserer Sicht keine hochwertige, lymphschonende Versorgung. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg zu Ihnen passt: der Kassenweg über einen vertragsärztlichen Anbieter oder die Behandlung bei uns als Selbstzahlerin.