CG LYMPHA: Fachklinik für Lipödem und Lymphödem

Lipödem & Krankenkasse Was wird übernommen?

Das Lipödem: Es ist eine chronische, schmerzhafte Erkrankung, die viele Frauen über Jahre begleitet – häufig unerkannt oder fehldiagnostiziert. Die richtige Behandlung kann die Lebensqualität deutlich verbessern. Mit dem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Juli 2025 wird die operative Behandlung, also die Liposuktion, erstmals als anerkannte GKV-Leistung eingestuft – unter bestimmten Voraussetzungen und unabhängig vom Stadium der Erkrankung.

Was bedeutet das konkret für Betroffene? Wer zahlt wann? Und worauf müssen Sie achten? Hier finden Sie alle Antworten – verständlich, aktuell und medizinisch fundiert.

Die 5 wichtigsten Punkte vorab:

  • Die Krankenkasse übernimmt Liposuktionen bei Lipödem künftig schon ab Stadium 1 und 2 – nicht erstab Stadium 3.
  • Voraussetzung: Mindestens sechs Monate erfolglose konservative Therapie
  • Bei Übergewicht ist ein ganzheitliches, multidisziplinäres Therapiekonzept verpflichtend.
  • Die neue Regelung ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft.
  • Liposuktionen als Kassenleistung dürfen nur von zertifizierten Ärzten und Kliniken durchgeführt werden. Dazu gehören: Phlebologen, Lymphologen, Angiologen und Dermatologen

Neue Kostenerstattung bei Lipödem-Operation: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Liposuktionen bei Lipödem künftig auch in den Stadien 1 und 2 – vorausgesetzt, die konservative Therapie war mindestens sechs Monate erfolglos. Zusätzlich ist bei Übergewicht ein umfassendes Therapiekonzept nötig. Die neue Regelung ist beschlossen, gilt aber erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger verbindlich.

Wann wird die Operation eines Lipödems von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Liposuktion beim Lipödem unter streng bestimmten Voraussetzungen jetzt auch schon vor Stadium 3. Vor dem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erst ab Stadium 3 der Lipödem-Erkrankung möglich. 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Liposuktion nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Fachärztlich bestätigte Diagnose 
  • 6 Monate konservative Therapie ohne ausreichende Wirkung (z. B. Kompression, Lymphdrainage)
  • Keine Gewichtszunahme während der konservativen Behandlung

Bei übergewichtigen Patientinnen wird die medizinische Einschätzung nicht allein anhand des Body-Mass-Index (BMI) vorgenommen:

  • BMI über 35:
    Eine Liposuktion ist ausgeschlossen. Zuerst muss eine Gewichtsreduktion durch eine Adipositas-Therapie erfolgen
  • BMI zwischen 32 und 35:
    Eine Liposuktion ist möglich wenn die Waist-to-Height-Ration bei  ≤ 0,5 (bzw. ≤ 0,6 ab 60 Jahren) liegt und ein ärztliches Therapiekonzept vorliegt.
  • BMI unter 32:
    Es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Eine lächelnde Frau in weißem Kittel reicht einer anderen ein Klemmbrett, wahrscheinlich um über die Lipödem Krankenkasse zu sprechen, in einem hellen Büro.

Wer übernimmt die Kosten für eine Lipödembehandlung?

Bisher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für eine Liposuktion bei Lipödem ausschließlich im Stadium 3 und nur dann, wenn konservative Maßnahmen wie Kompressionstherapie und Lymphdrainage über mindestens sechs Monate hinweg keinen ausreichenden Effekt gezeigt haben.

Mit der neuen G-BA-Regelung soll die Liposuktion künftig auch in früheren Stadien erstattungsfähig sein, sofern strenge medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen eine fachärztlich gesicherte Diagnose im 4-Augen-Prinzip, die Dokumentation vorangegangener konservativer Therapien, keine Gewichtszunahme im Zeitraum sowie – bei erhöhtem Körpergewicht – ein umfassendes multidisziplinäres Behandlungskonzept.

Bei privatversicherten Patientinnen richtet sich die Kostenübernahme nach den individuellen Vertragsbedingungen. Die CG LYMPHA bietet neben der kassenärztlichen Behandlung zudem weiterhin Liposuktionen im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung an – unabhängig vom Stadium und vom Inkrafttreten der neuen GKV-Leistung.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei einem Lipödem, wenn die Kosten selbständig getragen werden?

Für Patientinnen mit diagnostiziertem Lipödem im Stadium I oder II befindet und die nicht erst auf das Inkrafttreten warten möchten bzw. die strengen Voraussetzungen nicht erfüllen können oder wollen, ist es nach wie vor möglich, selbständig für die Kosten aufzukommen. Es gibt folgende Möglichkeiten, die finanzielle Belastung etwas abzumildern:

Ratenzahlungen oder medizinische Finanzierungsmodelle über spezialisierte Kreditinstitute
Private Hilfsfonds oder Stiftungen, die in Einzelfällen unterstützen

Die Liposuktion ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Wer darf die Liposuktion als Kassenleistung durchführen?

Die Voraussetzungen für Ärztinnen und Arzt wurden im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen maßgeblich gelockert. Geplant war zunächst, dass mindestens 50 Liposuktionen eigenständig durchgeführt werden müssen, was ein sinnvolles Maß zur Sicherstellung der Behandlungsqualität darstellt. In der endgültigen Regelung des G-BA genügt nun eine Anzahl von mindestens 20 Eingriffen innerhalb von zwei Jahren, auch wenn diese nur unter Anleitung und nicht in eigenständiger Verantwortung erfolgt sind.

Bei der CG LYMPHA erfüllen wir diese Qualitätskriterien und gehen in vielen Punkten darüber hinaus, um Ihnen die besten Ergebnisse zu ermöglichen. Wir beraten Sie gerne zur Behandlung Ihres Lipödems und Ihrer Möglichkeiten. 

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Eingangsbereich - Eingangstür der CG Lympha Fachklinik - Logo auf einer Glastür

Fazit

Ein Lipödem bringt nicht nur körperliche Beschwerden mit sich, sondern oft auch viele offene Fragen – beispielsweise, wenn es um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geht. 

Hier gibt es seit neuestem gute Nachrichten für Betroffene: Der B-GA hat beschlossen, dass Liposuktionen bei Lipödem künftig auch schon in früheren Stadien (Stadium 1 & 2) und unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Bis dato hat die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Liposuktion nur im Stadium III und unter klar definierten Voraussetzungen übernommen. Für Patientinnen in den Stadien I und II gab es bisher leider keine generelle Kassenleistung.

Bei der CG LYMPHA sind Sie in den besten Händen. Als weltweit erste Fachklinik für Operative Lymphologie bieten wir Ihnen nicht nur medizinische Exzellenz, sondern begleiten Sie ganzheitlich – von einem ersten Gespräch bis zur Nachsorge. Gemeinsam finden wir den Weg, der zu Ihnen passt.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein Erstgespräch mit unseren Experten und Experten – wir nehmen uns Zeit für Sie.

Hinweis: Natürlich können auch trans* Personen, nicht-binäre und untergeschlechtliche Menschen von einem Lipödem betroffen sein.

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Autor: Dr. med. David Benjamin Christel

Studium an der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Univestität zu Göttingen.

Als erfahrener Operateur und Experte in lymphologischer Diagnostik ist Dr. Christel für die Lipödem-/Lymphödem-Sprechstunde und die operative Therapie in der CG LYMPHA zuständig.

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